Rechtliches

AGB & Buchungs­bedingungen

Buchungsbedingungen für Direktbuchungen auf alpinelake.ch

1. Vertragspartnerin, Geltung und Vertragsabschluss

Für Direktbuchungen über alpinelake.ch ist AlpineLake Apartments KLG, Stockhornstrasse 6, 3700 Spiez, Schweiz («AlpineLake»), deine Vertragspartnerin und Anbieterin der gebuchten Unterkunft. Diese Regelung gilt nur, soweit AlpineLake zur Vermietung der betreffenden Unterkunft im eigenen Namen berechtigt ist. Die Unterkunft darf ausschliesslich für private Ferienaufenthalte genutzt werden. Buchende Personen müssen volljährig und handlungsfähig sein. Die Darstellung einer Unterkunft ist kein verbindliches Angebot. Mit «Verbindlich buchen» gibst du ein zahlungspflichtiges Buchungsangebot ab. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Buchungsbestätigung samt Reservierungsreferenz zustande. Eine blosse Kartenbelastung ist keine Bestätigung. Kann die Reservierung nicht erstellt werden, erstattet AlpineLake eine bereits vereinnahmte Zahlung vollständig auf das ursprüngliche Zahlungsmittel; gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

2. Preis, Steuern und Zahlung

Vor Abgabe eines Buchungsangebots werden sämtliche obligatorischen Preisbestandteile und der Gesamtpreis in CHF angezeigt: Übernachtungen, allfällige Zusatzpersonen, Endreinigung, weitere obligatorische Gebühren sowie anwendbare Kurtaxen. Im ausgewiesenen Preis enthaltene Mehrwertsteuer wird nach den jeweils geltenden Regeln behandelt. 100 % des angezeigten Gesamtpreises sind bei der Buchung über Stripe zahlbar. Die separat ausgewiesene Sicherheitskaution von CHF 500 ist nicht Bestandteil dieses Gesamtpreises und wird bei Buchung nicht eingezogen. Nachträgliche Zusatzleistungen erfordern eine gesonderte Vereinbarung.

3. Sicherheitskaution und Kartenautorisierung

Eine Sicherheitskaution von CHF 500 ist Voraussetzung für eine verbindliche Direktbuchung. Für die Kartenhinterlegung und eine spätere Vorautorisierung werden zwei gesonderte, aktive Zustimmungen eingeholt. Die Karte wird bei Buchung für diesen Zweck bei Stripe hinterlegt; dabei erfolgt keine Kautionbelastung. AlpineLake versucht grundsätzlich 48 Stunden vor Anreise eine separate Vorautorisierung von bis zu CHF 500. Die Autorisierung kann durch Bank, Kartensystem oder erforderliche erneute Authentifizierung scheitern. Bei längeren Aufenthalten kann eine erneute Autorisierung versucht werden; eine lückenlose Absicherung ist nicht zugesichert. AlpineLake veranlasst grundsätzlich zwei Tage nach Abreise die Aufhebung einer noch bestehenden Autorisierung, soweit keine rechtlich zulässige Prüfung eines konkret dokumentierten Schadens erforderlich ist und die Autorisierung technisch noch besteht. Der Zeitpunkt, zu dem die Bank den Betrag wieder verfügbar macht, kann davon abweichen. Eine tatsächliche Belastung erfolgt nie automatisch wegen eines Schadenshinweises oder einer ablaufenden Kartenfrist, sondern nur bei berechtigter, belegter Forderung und nach dem in der gesonderten Kautionsvereinbarung beschriebenen Verfahren. Die Haftung für nachgewiesene Schäden ist nicht auf CHF 500 begrenzt.

4. Anreise, Abreise und Mängel

Massgebend sind die für deine Unterkunft vor Buchung angezeigten Check-in- und Check-out-Zeiten und Zugangsinformationen. Teile wesentliche Mängel oder fehlendes Inventar möglichst unverzüglich mit, damit Abhilfe organisiert werden kann; zwingende gesetzliche Rechte werden durch eine verspätete Meldung nicht ausgeschlossen. Du bist für Einreiseformalitäten und rechtzeitige Anreise verantwortlich. Eine Identitätsprüfung und gesetzlich erforderliche Gästemeldung können verlangt werden.

5. Belegung und Mitreisende

Die vor Buchung angezeigte maximale Belegung gilt für alle Personen einschliesslich Kinder. Nur angemeldete und vereinbarte Personen dürfen übernachten. Weitere Übernachtungsgäste benötigen die vorherige Zustimmung von AlpineLake. Du bist für die Einhaltung der Buchungs- und Hausregeln durch deine Mitreisenden verantwortlich.

6. Sorgfalt und Hausregeln

Behandle Unterkunft, Mobiliar und gemeinsame Bereiche sorgfältig und respektiere Nachbarschaft, Ruhezeiten und Hausordnung. Haustiere sind nur erlaubt, wenn die jeweilige Unterkunft dies ausdrücklich vorsieht und eine allenfalls erforderliche Zustimmung vorliegt. Melde Schäden unverzüglich. Untervermietung und Überlassung an nicht vereinbarte Personen sind nicht gestattet.

7. Rückgabe und Zusatzkosten

Gib die Unterkunft zum vereinbarten Zeitpunkt in ordentlichem Zustand mit vollständigem Inventar zurück. Kosten für nachweislich verursachte Schäden, ausserordentliche, über den üblichen Umfang hinausgehende Reinigung und fehlendes Inventar können nach konkreter Dokumentation und Prüfung separat geltend gemacht werden. Normaler Abnutzung ist kein Schaden. Pauschale Verspätungsgebühren gelten nur, wenn sie vor Buchung ausdrücklich für die betreffende Unterkunft vereinbart wurden.

8. Stornierung, Nichtanreise und Rückerstattung

Du kannst deine Buchung gegenüber AlpineLake in Textform stornieren. Für die Frist zählt die Anzahl Kalendertage zwischen dem Datum des Eingangs der Stornierung und dem lokalen Anreisedatum der Unterkunft (Zeitzone Europe/Zurich). Bei mindestens 30 Kalendertagen erhältst du 100 % des bezahlten Gesamtpreises zurück. Bei 14 bis 29 Kalendertagen erhältst du 50 % der Entgelte für Übernachtungen und Zusatzpersonen zurück. Bei weniger als 14 Kalendertagen sowie bei Nichtanreise werden diese Entgelte nicht erstattet. Eine nicht erbrachte Endreinigung sowie Kurtaxen, die wegen der Nichtanreise nicht geschuldet sind, werden in allen Fällen vollständig erstattet. Andere Gebühren werden nur einbehalten, soweit die zugehörige Leistung bereits erbracht oder ein nicht rückerstattbarer Drittaufwand tatsächlich angefallen ist und dies vor Buchung konkret ausgewiesen wurde; andernfalls werden sie erstattet. Bei vorzeitiger Abreise ohne Pflichtverletzung von AlpineLake besteht kein automatischer Anspruch auf Rückerstattung der Übernachtungsentgelte. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei Nichterfüllung durch AlpineLake, bleiben vorbehalten. Eine Rückerstattung erfolgt grundsätzlich auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

9. Leistungsstörung und höhere Gewalt

Kann AlpineLake die bestätigte Unterkunft aus einem nicht von dir zu vertretenden Grund nicht vertragsgemäss bereitstellen, informiert AlpineLake dich unverzüglich und bietet nach Möglichkeit eine zumutbare gleichwertige Alternative an. Du musst eine Alternative nicht akzeptieren, wenn sie nicht gleichwertig oder unzumutbar ist. Soweit die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird, erfolgt die entsprechende Rückerstattung; weitere zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten. Ereignisse höherer Gewalt führen nicht automatisch zum Ausschluss gesetzlicher Ansprüche.

10. Schäden und Forderungsverfahren

Du haftest im gesetzlichen und vertraglich zulässigen Umfang für Schäden, die du oder dir zurechenbare Mitreisende verursachen. AlpineLake dokumentiert geltend gemachte Schäden, ausserordentliche Reinigung oder fehlendes Inventar nachvollziehbar und teilt dir die Forderung mit. Normale Abnutzung wird nicht belastet. Für die Nutzung einer Kartenautorisierung gelten zusätzlich die separate Kautionsvereinbarung und die technischen Fristen des Zahlungsdienstleisters. Eine Forderung über CHF 500 wird, soweit berechtigt, ausserhalb der Kaution geltend gemacht.

11. Pflichten und Haftung von AlpineLake

AlpineLake ist im Rahmen dieses Direktbuchungsvertrags für die ordnungsgemässe Buchungsabwicklung und vertragsgemässe Bereitstellung der Unterkunft verantwortlich. Gesetzliche Mängel-, Rückerstattungs- und Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Für externe touristische Angebote Dritter gelten deren eigene Vertragsbedingungen; eine Haftung von AlpineLake besteht insoweit nur nach den anwendbaren gesetzlichen Regeln.

12. Datenschutz und Zahlungen

AlpineLake verarbeitet für die Buchung notwendige Personen-, Kontakt-, Aufenthalts- und Zahlungsreferenzdaten. Vollständige Kartendaten werden von Stripe verarbeitet und nicht von AlpineLake gespeichert. Informationen über Empfänger, allfällige Datenübermittlungen ins Ausland, Aufbewahrungsfristen und Betroffenenrechte stehen in der Datenschutzerklärung und der ergänzenden Datenschutzinformation zur Zahlungsabwicklung. Kartenhinterlegung und Kautionsautorisierung setzen die separaten Zustimmungen voraus.

13. Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht, soweit nicht zwingende Vorschriften eines anderen anwendbaren Rechts vorgehen. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlich zuständigen Gerichte; zwingende Gerichtsstände und Konsumentenschutzvorschriften bleiben vorbehalten. Diese Klausel begründet keinen ausschliesslichen Gerichtsstand zulasten von Konsumentinnen und Konsumenten.

14. Unterkunftsspezifische Hausregeln

Die dir vor Abschluss der Buchung zugänglich gemachten unterkunftsspezifischen Hausregeln sind Bestandteil des Vertrags, soweit sie gesetzlich zulässig und mit diesen Buchungsbedingungen vereinbar sind. Bei Widersprüchen gehen ausdrücklich vereinbarte individuelle Buchungsdetails und zwingendes Recht vor. Wesentliche Einschränkungen (z. B. Haustiere, Rauchen, Belegung, Ruhezeiten) müssen vor der Buchung erkennbar sein.

15. Kontakt und Fassung

AlpineLake Apartments KLG, Stockhornstrasse 6, 3700 Spiez, Schweiz; hello@alpinelake.ch. Für die konkrete Buchung gilt die beim Abschluss angezeigte und von dir akzeptierte Fassung dieser Bedingungen. Version: AL-DB-2026-10-23-v1. Gültig ab: Datum der tatsächlichen Veröffentlichung nach Betreiberfreigabe; frühere Buchungen werden durch diese Fassung nicht rückwirkend geändert.

Kartenhinterlegung und Sicherheitskaution

Die CHF-500-Sicherheitskaution ist für Direktbuchungen erforderlich. Sie wird bei Buchung weder reserviert noch belastet. Ohne die beiden nachfolgenden separaten Zustimmungen ist keine verbindliche Direktbuchung möglich; du kannst stattdessen eine unverbindliche Anfrage senden. Beide Checkboxes sind standardmässig leer.

Ich ermächtige Stripe ausdrücklich, meine Zahlungskarte für die Sicherheitskaution dieser Buchung zu hinterlegen. AlpineLake speichert keine vollständigen Kartendaten, sondern nur erforderliche Stripe-Referenzen und den Nachweis meiner Zustimmung. Die Hinterlegung allein löst weder eine Reservierung noch eine Belastung von CHF 500 aus.

Ich ermächtige AlpineLake ausdrücklich, grundsätzlich 48 Stunden vor meiner Anreise eine separate Kartenautorisierung von höchstens CHF 500 zu versuchen, auch wenn ich dann nicht online bin. Eine solche Autorisierung reduziert meinen verfügbaren Kartenrahmen vorübergehend, ist aber keine Zahlung. Sie kann scheitern oder eine erneute 3-D-Secure-Bestätigung erfordern. Bei längeren Aufenthalten darf AlpineLake nach Freigabe der bisherigen Autorisierung eine neue Autorisierung versuchen; eine lückenlose Sicherung ist nicht garantiert. Es wird nie bewusst eine zweite parallele Kaution über CHF 500 ausgelöst. AlpineLake veranlasst die Aufhebung grundsätzlich zwei Tage nach Abreise, soweit kein konkret dokumentierter Schadenfall eine rechtlich zulässige Prüfung erfordert und die Autorisierung noch besteht. Die tatsächliche Freigabe durch meine Bank kann später erfolgen.

Eine Belastung der Kaution bis höchstens CHF 500 kommt nur bei einer konkreten, berechtigten und dokumentierten Forderung in Betracht, etwa wegen von mir verursachter Schäden, ausserordentlicher Reinigung oder fehlenden Inventars. Normale Abnutzung ist ausgeschlossen. AlpineLake stellt mir Beschreibung, Belege und Berechnung zu und gewährt grundsätzlich sieben Kalendertage zur Stellungnahme. Schweigen gilt nicht als Anerkennung. Ein bestrittenes Schadenereignis und das Ablaufen der Kartenautorisierung lösen keine automatische Belastung aus. Ist die Autorisierung vor Abschluss der Prüfung abgelaufen oder eine Belastung nicht rechtlich zulässig, macht AlpineLake eine begründete Forderung separat geltend. Weitergehende nachgewiesene Ansprüche bleiben vorbehalten.

Ich kann die Ermächtigung für künftige Kartennutzungen an hello@alpinelake.ch widerrufen. Eine noch nicht ausgeführte Autorisierung wird dann nicht vorgenommen. Der Widerruf führt nicht automatisch zur Stornierung einer bestätigten Buchung und erlaubt keine heimliche Ersatzbelastung. AlpineLake kann eine angemessene alternative Sicherheit nur verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart und gesetzlich zulässig ist. Scheitert eine Autorisierung, kontaktiert AlpineLake mich für eine zulässige Lösung.

Ergänzende Datenschutzinformation zur Zahlungsabwicklung

Verantwortliche: AlpineLake Apartments KLG, Stockhornstrasse 6, 3700 Spiez, hello@alpinelake.ch. Zwecke: Zahlungsabwicklung, Kartenhinterlegung, Kautionsverwaltung, Dokumentation von Zustimmungen, Rückerstattungen und allfälligen Schadenforderungen. Kategorien: Name, Kontaktdaten, Buchungs- und Zahlungsreferenzen, Kartentoken, Zeitstempel und Version der Zustimmungen; vollständige Kartendaten werden von Stripe und nicht von AlpineLake verarbeitet. Zahlungsdienstleister: Stripe (die konkret für AlpineLake vertraglich zuständige Stripe-Gesellschaft ist anhand des Händlervertrags zu bestätigen). Empfänger und allfällige internationale Übermittlungen richten sich nach den tatsächlich eingesetzten Stripe-Diensten und den vertraglichen Schutzmassnahmen. Kartenreferenzen werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden; gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen bleiben vorbehalten. Rechte auf Auskunft, Berichtigung und weitere gesetzliche Rechte ergeben sich aus dem anwendbaren Schweizer Datenschutzgesetz und gegebenenfalls der DSGVO. Einzelheiten und Kontaktwege: veröffentlichte Datenschutzerklärung auf alpinelake.ch/datenschutz. Dieser Hinweis muss vor Veröffentlichung mit jener Datenschutzerklärung und dem Stripe-Vertrag abgeglichen werden.